AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma camper-huus AG (AGB)

Allgemeine Bestimmungen
Lieferungen oder Abholungen erfolgen ausschliesslich auf Grund untenstehender Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen als anerkannt gilt. Alle Beschreibungen, Daten und Abbildungen der aufgeführten Artikel sind unverbindlich. Änderungen der Konstruktion und Ausführung bleiben vorbehalten. Abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Abänderung oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht.

Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Schriftlich ausgestellte Offerten behalten Ihre Gültigkeit gemäss Termin auf der Offerte, max. 15 Tage ab Ausstelldatum. Schriftliche Offerten werden mit CHF 250.-- plus Wegkosten verrechnet. Die Kosten für die Offerte wird bei Auftragserteilung angerechnet. Die mündliche, schriftliche oder telefonische Annahme von Aufträgen ist verbindlich und die Aufträge gelten als angenommen. Wir empfehlen Ihnen, schriftlich per Fax oder E-Mail, versehen mit Bestelldatum und Unterschrift zu bestellen. Artikel die wir nicht am Lager haben werden nicht zurückgenommen. Die unsere Waren betreffenden Abbildungen, Gewichts- und Massangaben, technische Daten, etc. gelten unabhängig von der Form des jeweiligen Datenträgers nur als branchenübliche Näherungswerte. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von vier Tagen, nach Ausstelldatum bei uns eingehen.

Preise
Bei in unseren Prospekten und Katalogen gedruckten Preisen handelt es sich um Verkaufspreise inkl. der gültigen Mehrwertsteuer. Auf unseren Rechnungen wird die Mehrwertsteuer offen ausgewiesen und verrechnet. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in CHF. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Prüf- und Bearbeitungsaufwand sowie für vom Vertragspartner veranlasste Änderungen werden gesondert berechnet. Für Bezüge unter CHF 100.-- und oder Neukunden wird per Nachnahme geliefert. Warenbezüge unter CHF 50.-- werden zusätzlich mit 15.-- Kleinmengenzuschlag belastet. Tritt eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material-, oder Energiekosten ein, so ist jede Vertragspartei berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.

Auftragsabwicklung bei Artikeln mit Massanfertigung
Da gewisse Artikel Objektbezogen und Massgefertigt werden, ist auf diese eine Anzahlung von 50% des Kaufpreises zu entrichten. Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Auftrag an die Produktion weitergeleitet. Massgefertigte Artikel können nicht umgetauscht werden.

Lieferung
Wir liefern ab Werk/Lager. Die Lieferung unserer Artikel erfolgt immer auf Kosten des Bestellers. Notwendige Verpackungen werden nach Aufwand verrechnet und nicht zurückgenommen. Versicherung, Fracht, Zoll und eventuelle Nachnahmegebühren werden dem Besteller verrechnet. Änderungen der MWST-Sätze bleiben vorbehalten. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung oder die Rechnung den Betrieb von camper-huus AG verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Beanstandungen können nur entgegengenommen werden, wenn diese innert 5 Tagen schriftlich erfolgen.

Transportschaden
Für Transportschäden wird nicht gehaftet. Transportschaden oder Verlust sind uns, beziehungsweise bei Bahn-, Spedition- oder Postsendungen der zuständigen Stelle sofort innert 24 Stunden zu melden. Für verspätete Meldung wird jede Ersatzleistung abgelehnt.

Lieferfristen
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind "circa"-Termine für Lieferungen und Leistungen und sind nicht rechtsverbindlich. Fix-Termine müssen von uns schriftlich als solche bestätigt werden. Eine Liefertrist ist gewahrt, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat, bzw. dem Vertragspartner die Versandbereit- schaft mitgeteilt worden ist. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können von uns auch gesondert in Rechnung gestellt werden. Wird ein unverbindlicher Liefer- oder Leistungstermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern, bzw. zu leisten. Wird die Lieferung und Leistung von uns nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erbracht, kann der Vertragspartner durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner nicht verlangen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Arbeitskampf, Betriebsstörung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, behördliche Massnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen durch unsere Lieferanten, Transportstörungen, etc. haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesen Fällen bemüht, dem Vertragspartner die Liefer- oder Leistungsstörung und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Fristen und Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche unvorhersehbaren Ereignisse berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Die Erfüllung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners, insbesondere seiner Zahlungspflichten, voraus. Verzögert sich die Ausführung einer Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware. Konstruktionsänderungen und Abweichungen von den Prospekt- und Katalogangaben bleiben auch nach absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/oder die wesentlichen Leistungsmerkmale oder die Lieferzeit verändert werden und die Änderungen/Abweichungen dem Vertragspartner zumutbar sind.

Warenrücknahme/Rücksendungen
Warenrücknahme erfolgt nur ausnahmsweise und auf unsere schriftliche Zustimmung. Es erfolgt keine Barauszahlung. Die Rücksendung hat auf jeden Fall franko zu erfolgen. Ein Abzug auf die Gutschrift der Retourware für die Wiedereinlagerung von CHF 50.-- bleibt vorbehalten. Es wird nur ungeöffnete, Originalverpackte und unbeschädigte Ware zurückgenommen.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit, andernfalls innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen. Die Zahlung für Teillieferungen haben gemäss Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden die handelsüblichen Verzugszinsen plus Bearbeitungsgebühren berechnet. Das in unserer Rechnung angegebene Zahlungsziel gilt als vertraglich vereinbartes Fälligkeitsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung bedürfte. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen plus 3% zu verrechnen. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt. Bank, Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Vertragspartner zu tragen. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Vertragspartner eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Vertragspartners oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von camper-huus AG.

Gewährleistungsbedingungen
Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem Liefergegenstand um Umbauten und Ergänzungen von Fahrzeugen hinsichtlich des Basisfahrzeuges und um nicht von uns hergestellte Zubehörteile handelt. Für Mängel an Fremdfabrikaten, die wir von Zulieferem oder vom Hersteller bezogen haben, stehen wir nur insoweit ein, als wir dem Vertragspartner alle uns zustehenden Mängelrechte gegen den Hersteller und/oder Vorlieferanten abtreten und uns darüber hinaus verpflichten, dem Vertragspartner alle zur Verfolgung der Ansprüche nötigen Auskünfte zu geben und Urkunden zu überlassen. Bei solchen Mängeln sind die Gewährleistungsbedingungen unseres jeweiligen Zulieferanten, bzw. Herstellers massgebend. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen wir selbst den Mangel verursacht haben. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern bzw. auf Grund derer die Ware bereits verbilligt abgegeben wurde. Offene Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen. Bei berechtigter, fristgemässer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern Ersatz. Für ersatzweise gelieferte und eingebaute Teile sowie Reparaturen beträgt die Gewährleistungszeit 3 Monate ab Lieferung/Einbau. Der Verkäufer überträgt dem Käufer die Garantie, die er vom Lieferanten erhält; normalerweise 12 Monaten ab dem Kaufdatum. Sach- und fachgerechte Bedienung vorausgesetzt. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, haften wir nicht, wie für Folgen unsachgemässer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Garantie- und Reparaturarbeiten werden so rasch als möglich in unserer Werkstatt durchgeführt oder an den Hersteller gesandt. Die Lieferung, an uns oder zum Lieferanten, hat franko zu erfolgen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die zum Beispiel durch unsachgemässe Montage, falsche Bedienung, unrichtige Wartung, Änderung oder Reparatur (durch Dritte ) entstehen, sowie mit Reduktion verkaufter Ware. Wegen Fabrikationsmängel oder aus anderen Gründen nachweisbar unbrauchbare Ware wird bei franko Rückgabe instand gesetzt oder ersetzt. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt. Für gebrauchte Fahrzeuge wird eine 3-monatige Garantie auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen, Beleuchtung, Heizung und des Kochers (ausgenommen Verschleissartikel) gewährt. Diese Aufzählung ist abschliessend.

Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden jeder Art. Bei Fremdfabrikaten sind weitere Ansprüche ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wegen eines Produktfehlers, den der Hersteller zu vertreten hat. Wir treten insoweit alle Ansprüche, die wir gegen den jeweiligen Hersteller und/oder Vorlieferanten haben, an den Vertragspartner ab. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Verrichtungs- und Erfüllungshilfe.

Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist - falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, der Sitz unserer Firma. Unabhängig davon sind wir auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich das Schweizer Recht massgebend. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir die im Rahmen oder im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Vertragspartners in dem nach dem Datenschutzgesetz zulässigen Umfang verarbeiten und nutzen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Bedingungen, Vereinbarungen im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen

Sonderbedingungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von camper-huus AG gelten für Geschäftsabschlüsse mit der camper-huus AG folgende Sonderbedingungen

Sicherheit
Für den Verkauf von Gas und Gasapparaten, sowie für Gasinstallationen sind die bestehenden Gebrauchsanleitungen der Apparatelieferanten und die Verordnungen und Richtlinien der Behörden verbindlich. Reparaturen und Änderungen an Gasgeräten und Installationen dürfen nur durch ausgebildetes Personal mit Prüfung ausgeführt werden.

Fahrzeug-Miete
Bei Fahrzeugmieten werden alle Beschädigungen am und im Fahrzeug und dem Zubehör dem Kunden verrechnet, die durch unsachgemässe, missbräuchliche Benützung entstehen und für die keine Versicherung aufkommt.

Fahrzeuge
Für Fahrzeuge, die auf unseren Grundstücken abgestellt werden oder sind, wird jegliche Haftung abgelehnt. Das Abstellen von Fahrzeugen zu Umbauzwecken oder Reparaturen erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt. Ist letzteres der Fall, verrechnen wir Stand- und Lagergeld. Eine Haftung für das Abhanden- kommen, die Beschädigung abgestellter Fahrzeuge oder Teile davon oder zu reparierender Stücke durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder andere von uns nicht zu vertretende Ursachen wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für den zusätzlichen Wageninhalt. Probefahrten erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung für Personenschäden, soweit sie nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter beruhen. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter beruhen.